Mit Spass aktiv die Mosel erleben

 

Kostka Tour 

 

Der Tagespreis für einen Kostka Tour Roller ist 10,- Euro pro Tag.

Einen Crossroller und Dogscooter mit Bikeantenne gibt es schon für 17,- Euro pro Tag.

Helme werden auf Wunsch kostenlos dazuveliehen.

Alle Roller sind für eine Maximal Belastung von 150 Kilo geeignet.

 

 

 

Achtung!

Da wir jede menge Individual Events arrangieren sollten Sie sich Ihren Roller unbedingt reservieren!

Sie erreichen uns unter der 02671/5502

 

 

 

 

 Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

I.DER TRETROLLER UND SEINE BENUTZUNG:

1. Die Mieter erkennen durch die Übernahme der gemieteten Roller an, dass sie sich mitsamt Zubehör in einem sicheren fahrbereiten, mängelfreien und sauberen Zustand befinden.

2. Die Mieter dürfen den Roller nur in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung, benutzen. Die Benutzungist ohne besondere Vereinbarung nur auf Rad und Fußwege beschränkt.

3. Die Tretroller dürfen nur von den Mietern gefahren werden.

4. Wir empfehlen zum Schutz vor Kopfverletzungen einen Fahrradhelm zu tragen. Fahrradhelme stehen zur Verfügung und werden ohne zusätzliche Gebühren auf Nachfrage verliehen.

5. Der Entleiher sollte selbst ausreichend versichert sein.

6. Der Verleihbezirk ist in Cochem / Mosel

 

II.PFLICHTEN DER MIETER:

1. Die Mieter verpflichten sich, die Tretroller pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln und nur an sicheren Orten im verschlossenen Zustand abzustellen. Die Roller müssen außerhalb geschlossener Räumen an einem feststehenden Gegenstand (z.B.feste Ständer, Laterne etc.) mit Schlössern gesichert werden am Rollerrahmen. Über Nacht und bei mehrtägigen Vermietungen sind die Roller ingeschlossenen Räumen abzustellen.

2. Die Mieter verpflichten sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel bei Wiedergabe des Tretrollers, dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.

 

III. REPARATUREN:

1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch die Mieter noch auf deren Verschulden beruht. Für letztere Umstände sind die Mieter verantwortlich.

2. Bei Schäden wie z. B. Schlauch- und Reifendefekte, oder z.B. Schäden am Rahmen tragen die Mieter die Kosten(siehe gesonderten Verleihvertrag).

3. Für fehlende, beschädigte und Verlorene Teile werden Schadensersatzkosten in Rechnung gestellt(siehe gesonderten Verleihvertrag).

4. Bei Defekten am Tretroller, die eine Weiterfahrt nicht zulassen, ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen.

 

IV. UNFALL/DIEBSTAHL:

Die Mieter sind verpflichtet der Polizei und dem Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Tretroller in einen Unfall verwickelt wurde, oder durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall haben die Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen. Der Bericht über den Unfall mussinsbesondere Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten. Die Mieter bestätigen, dass alle Benutzer der Tretroller krankenversichert sind oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommen.

Die Roller sind nicht gegen Unfall, unbefugte Benutzung und Diebstahl versichert. Bei Diebstahl und Unfall trägt der Entleiher die Verantwortung.

 

V. HAFTUNG:

1. Die Mieter haften für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit.

2. Die Mieter haben den Tretroller in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er ihn übernommen hat.

3. Die Mieter haften für die schuldhafte Beschädigung des Tretroller und für Schäden, die durch die Nutzung des Tretroller entstanden sind sowie für die Verletzung ihrer vertraglichen Pflichten.

4. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, sind die Mieter von ihrer Ersatzpflicht frei.

5. Der Entleiher sollte selbst ausreichend versichert sein. Der Verleiher übernimmt keine Haftung für Personenschäden des Entleihers sowie Dritter die an Schäden beteiligt sind.

 

VI. RÜCKGABE DER TRETROLLER:

1. Die Mieter haben die Tretroller dem Vermieter am Ende der vereinbarten Mietzeit am vereinbarten Ort zurückzugeben. Eine vorzeitige Rückgabe kann nur am Standort des Rollerverleihs - während der Öffnungszeiten erfolgen. Eine Erstattung vereinbarter Leihgebühren bei vorzeitiger Rückgabe erfolgt nicht (Stornogebühren).

2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Es erfolgt eine entsprechende Nachberechnung der Verleihgebühren.

3. Werden Roller nicht rechtzeitig zurückgegeben, haben die Mieter dem Vermieter für jede angefangene Stunde oder Tag den Mietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen.

4. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des Tretroller aufgetretene Mängel, für die die Mieter haftbar sind, ihnen gegenüber zu beanstanden.

 

VII. VERLEIH-/STORNOGEBÜHREN UND KAUTIONEN:

Verleihgebühren siehe aktuelle Preisliste/Flyer Werden Reservierungen abgesagt, sind Stornogebühren zu entrichten:

bis 3 Tage vor Verleihbeginn 50 % des Verleihpreisesbis 1 Tagvor Verleihbeginn 100% des Verleihpreises, am Leihtag 100% des Verleihpreises.

Bei Gruppen ab 5 Personen ab Buchungstag 5% des Verleihpreises.

Vor Verleihbeginn ist eine Kaution von 50,- Euro pro Tretroller und ein gültiger Ausweis zu hinterlegen, die bei Rückgabe ohne Beanstandungen zurückgegeben werden. Für Gruppen werden Pauschalen bis max. 350,- verlangt.

Preise, Zeiten und Angebote können jederzeit geändert werden. Für Irrtümer und Druckfehler übernehmen wir keine Haftung. Alle Rechte vorbehalten.

 

VIII. SCHLUSSBESTIMMUNGEN:

1. Weitere Nebenabreden sind nicht geschlossen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für diese Schriftformklausel.

2. Sollten einzelne des Vertragsbestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Stand Januar 2014 GangArt Cochem